Die Verfassungsrichter hatten es als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet, dass der 56-Jährige Nürnberger in den vergangenen zwei Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie eingesperrt war. Sie warfen der bayerischen Justiz vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet zu haben.
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Fall Gustl Mollath Bundesverfassunggericht rügt Arbeit der Gerichte
Karlsruhe bescheinigt dem nach sieben Jahren aus einer Psychiatrie frei gekommenen Gustl Mollath nun die mangelhafte Arbeit der Gerichte - und hebt frühere Beschlüsse zu seiner Unterbringung auf.weiter lesen
Sämtliches Material aller Beteiligten wird weiterhin nach und nach veröffentlicht werden.
So auch die Falschaussage im Spiegel, wobei Petra Maske sich heute als arme misshandelte Frau bezeichnen lässt.
Aussage im Spiegel der Petra Maske:
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Dieses Dokument beweist die Glaubwürdigkeit des Gustl Mollath.
RAe Gerhard Strate
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung%20der%20Verteidigung-2013-08-12.pdf