Sanktionen bei Hartz IV 2011
Jobcenter verhängten 10.400 Totalsanktionen
Hartz IV
Trocken Brot und Wasser bei Totalsanktionen. 2011 verhängten
die Jobcenter doppelt so viele 100-Prozent-Sanktionen wie im
Vorjahreszeitraum
Laut einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ an die
Bundesregierung, wurden im Jahr 2011 rund 10.400 Menschen die Hartz IV
Regelleistungen um 100 Prozent als Sanktion gekürzt. Das bedeutet, die
Betroffenen haben mindestens drei Monate keine Sozialleistungen mehr
erhalten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Sozialleistungen unter dem
Existenzminimum untersagt, sieht die schwarz-gelbe Regierung „keinen
Handlungsbedarf“. Es ist davon auszugehen, dass im laufenden Jahr noch
mehr Totalsanktionen verhängt wurden, da seit Amtseintritt der
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen das jährliche Gesamtvolumen
der Sanktionen mittlerweile die Millionengrenze überschritten hat.
Totalsanktionen nahezu verdoppelt
Im Jahresdurchschnitt verhängten die Jobcenter mehr als 10.400 einhundert Prozent Sanktionen. Demnach wurden im Jahre 2011 mehr Radikalstrafen gegen Hartz IV-Betroffene verhängt, als in dem Jahr zuvor. Somit hat sich die Prozentzahl der Bestraften innerhalb nur eines Jahres verdoppelt.Wolfgang Nešković, Chef-Justiziar der Linksfraktion, sieht darin einen „unhaltbaren Zustand“. Gegenüber der Berliner Zeitung „Neues Deutschland“ kritisierte der ehemaliger Bundesrichter, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung noch nicht einmal weiß, ob die Totalsanktionierten „wenigstens zum Überleben Sachleistungen erhielten“. Bei einer 100-Prozent-Sanktion haben Betroffene nach neuerlicher Rechtsprechung das Anrecht, Lebensmittelgutscheine zu erhalten. Allerdings müssen diese beantragt werden und manche Jobcenter teilen dies noch nicht einmal mit.
Regierung ist das Leid der Menschen anscheinend egal
Ob Menschen verhungern oder wie die Betroffenen es dennoch schaffen, über die Runden zu kommen, das weiß die Bundesregierung nicht, sagt Nešković. „Das ist bewusstes Wegschauen“, empört sich der Jurist. Zwar bestreite die Regierung nicht, dass den Betroffenen eine Obdachlosigkeit droht, aber „frei nach dem Motto: Was ich nicht weiß, existiert nicht, sieht sie keinen Handlungsbedarf“. Auch eine Studie will die Regierung nicht in Auftrag geben, um zu schauen, wie die Auswirkungen der Sanktionen auf die Menschen sind. „Erschreckend ist das Beharren der Bundesregierung auf ihrer fehlerhaften Rechtsansicht trotz gegenteiliger Urteile des Bundesverfassungsgerichts“, sagt Nešković. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte erst im Juli geurteilt, dass die Asylbewerberleistungen menschenunwürdig sind, weil die Asylbewerber nur ein Drittel der Hartz-IV-Regelleistungen bekämen. „Das ist eine evidente Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“, lautet die Entscheidung.Sanktionen eindeutig verfassungswidrig
Wenn die obersten Verfassungshüter schon urteilen, dass die Unterschreitung der Hartz IV-Sätze um 33,3 Prozent verfassungswidrig ist, dann dürften 60-prozentige oder gar 100-prozentige Leistungskürzung mit Sicherheit gegen die Verfassung verstoßen. „Wenn die Bundesregierung behauptet, durch diese Entscheidung seien die Sanktionsnormen nicht in Frage gestellt, zeugt dies von trotziger Rechtsblindheit“, mahnt Nešković.http://www.freitag.de/autoren/gebe/jobcenter-verhaengten-10400-totalsanktion