Die Bürger in Deutschland zahlen nicht nur Steuern an beide Kirchen,wer Austritt bezahlt trotzdem weiter.
Kirchensubventionen
Die Kirchensteuer und Spenden sind nicht die einzigen Einnahmequellen der Kirchen. Daneben erhalten sie zahlreiche Zuschüsse der öffentlichen Hand. In der Summe sind diese beträchtlich; der Politologe Carsten Frerk hat errechnet, dass es sich dabei um etwa 19 Milliarden Euro jährlich handelt (und darin sind nur die Zahlungen auf Bundes- und Landesebene enthalten).
Teilweise
fließen diese Zuwendungen in soziale oder kulturelle Einrichtungen, die
(auch) von der Allgemeinheit genutzt werden. Unter dem Blickwinkel des
Subsidiaritätsprinzips haben diese Zuschüsse ihre Berechtigung, da auch
andere Einrichtungen (ob mit einer anderen „Tendenz“ oder
weltanschaulich neutral) sie erhalten. Ein Problem ist jedoch darin zu
sehen, dass „Kirche“ drauf steht, während die Finanzierung zu einem
guten Teil oder sogar vollständig aus Steuergeldern erfolgt. Die
Leistung wird insofern den Kirchen als Trägern der Einrichtungen
gutgeschrieben, obwohl sie von der Allgemeinheit bezahlt wird.
Andere
Zuschüsse werden für rein innerkirchliche Belange eingesetzt. Die damit
erbrachten Leistungen haben für Menschen, die nicht Mitglied in einer
der beiden Kirchen sind, kaum einen oder gar keinen Wert.
Hier werden Beispiele für beide Kategorien von Zuschüssen an die Kirchen angeführt.
Die kirchliche Entwicklungsarbeit wird zur Hälfte von der Allgemeinheit bezahlt
Ihre Auslandsarbeit bringt den Kirchen hohes Ansehen ein. Ob Diakonie Katastrophenhilfe oder Bischöfliches Hilfswerk Misereor
– die humanitäre Hilfe in aller Welt findet Anerkennung weit über die
Grenzen der jeweils eigenen Glaubensgemeinschaft hinaus. Angesichts der
alljährlichen Spendenkampagnen dürfte kaum jemand daran zweifeln, dass
die Kirchen die Unterstützung der Bedürftigen in den
„Entwicklungsländern“ nicht nur organisieren sondern auch für die
Finanzierung sorgen.
Doch auch das soziale Engagement der
Kirchen in fernen Ländern wird nur zu einem geringeren Teil aus
kircheneigenen Mitteln finanziert und auch die eingesammelten Spenden
machen nicht den Löwenanteil aus. Vielmehr sind es staatliche Zuschüsse
(also Steuergelder), die kirchliche Entwicklungsdienste und
Katastrophenhilfe erst möglich machen. Bei der Diakonie Katastrophenhilfe
stammt rund die Hälfte des Etats aus Mitteln des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Auswärtigen
Amtes oder der Europäischen Union; bei Misereor steuert das BMZ sogar fast zwei Drittel bei.
Im Jahr 2009 hat das BMZ die kirchliche
Entwicklungsarbeit mit 192 Mio Euro gefördert. Das Ministerium geht
davon aus, dass die Kirchen für ihre Entwicklungsarbeit selbst jährlich
etwa 500 Mio Euro aufbringen. Tatsächlich lassen sich für jenes Jahr
aber nur 196 Mio. Euro Eigenanteil feststellen. Das Lob für die
kirchliche Entwicklungspolitik dürfen sich also zur Hälfte die Steuern
zahlenden Bürgerinnen und Bürger ans Revers heften.
Kirchentage werden von Bund, Land und Kommune bezuschusst
Jedes Jahr findet ein „Kirchentag“ statt,
in den ungeraden Jahren ein evangelischer, in den geraden Jahren ein
katholischer. Obwohl die Veranstaltung unbestreitbar eine kirchliche
Angelegenheit ist, übernimmt der Staat einen beachtlichen Teil der
Kosten.
Der Evangelische Kirchentag 2007 (Köln) kostete nach Auskunft des Evanglischen Pressedienstes
knapp 14 Mio Euro. Davon zahlte die gastgebende rheinische Kirche etwa
ein Viertel, nämlich 3,5 Mio Euro. Etwa 4,7 Mio Euro brachten die
Teilnehmenden auf. Den größten Anteil jedoch in Höhe von über fünf Mio
Euro zahlten Bund, das Land NRW und die Stadt Köln.
Für den Katholikentag 2008 (Osnabrück)
beliefen sich die Kosten auf 7,7 Mio Euro. Davon brachten der Verband
der Diözesen und das gastgebende Bistum Osnabrück zwei Mio Euro auf.
Durch Teilnehmerbeiträge, Spenden und Sponsoring kamen 3,5 Mio Euro
zusammen. Der Anteil von Bund, Land Niedersachsen und Stadt Osnabrück
lag bei 2,2 Mio Euro.
Deutlich teurer war der Ökumenische
Kirchentag 2010 (München), der 26 Mio Euro kostete. Die beiden Kirchen
zahlten mit je 2,5 Mio Euro gerade mal ein knappes Fünftel dieses
Betrages; der Anteil öffentlicher Mittel lag bei 10,2 Mio Euro, das sind
etwa 40%.
Als Begründung für die Bezuschussung von Kirchentagen führt das
Bundesministerium des Innern an, dass „die christlichen Kirchen sowie
ihre Mitglieder ... sich aktiv an den gesellschaftspolitischen
Diskussionen in unserer Gesellschaft“ beteiligen. Und da „religiöse
Glaubensüberzeugungen wichtige Quellen für die Wertvorstellungen in
unserer Gesellschaft sind, haben diese Veranstaltungen eine große
gesellschaftspolitische Bedeutung“.Wie katholisch kann man ohne Kirchensteuer sein?