Bundesverfassungsgericht verlangt Auskunft zum Fall Mollath
München
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische
Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen
Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten.
Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. Der heute 56-jährige Gustl Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.
Quelle (dpa)