Ohne abgeschlossene Berufsaußbildung ins Verteidigungsministerium Ursula von der Leyen

Samstag, 22. Juni 2013

Bundesverfassunggericht

20.06.2013

Das Bundesverfassungsgericht hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in seinem Urteil vom Februar 2010 dazu verpflichtet, bis zum 1. Juli 2013 einen wissenschaftlich fundierten Bericht vorzulegen, indem nachvollziehbar dargelegt ist, wie der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene und Kinder berechnet wird. Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wird sich die Bundesregierung im Kabinett zusammenfinden, um den Bericht über die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Regelsätze zu beraten. Das jedenfalls berichten Regierungskreise gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
weiterlesen....

Ursula von der Leyen: "Millionärin" der Hartz IV Sanktionen

Erstmals wurden von den Jobcentern innerhalb von 12 Monaten mehr als eine Million Sanktionen neu festgestellt. Nach den in der letzten Woche veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: insgesamt 1,107 Millionen SGB II-Sanktionen (Hartz IV) in den 12 Monaten von August 2011 bis Juli 2012.
Der scheinbar unaufhaltsame Anstieg von Kürzungen des "menschenwürdigen Existenzminimums" (Bundesverfassungsgericht) begann mit dem Amtsantritt von Ursula von der Leyen (CDU) als Bundesministerin für Arbeit und Soziales (30 November 2009), angekündigt in einem Interview mit der BILD am 10 Januar 2010. (BILD: "Faule Arbeitslose härter anpacken!"). In diesem BILD-Interview wurde Bundesministerin Ursula von der Leyen u.a. gefragt: "Muss es härtere Sanktionen für Hartz IV-Empfänger geben?" Die Antwort der für die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) zuständigen Bundesministerin: "Es gibt schon genügend Sanktionsmöglichkeiten. Das Problem ist eher, dass diese unterschiedlich konsequent angewendet werden. In einigen Kommunen funktioniert das gut, in anderen nicht. Hier werden wir bei der Reform der Jobcenter darauf hinwirken, dass die Sanktionen, die wir haben, auch überall genutzt werden."
In den Jahren vor ihrem Amtsantritt als Bundesministerin für Arbeit und Soziales war die Zahl der statistisch erfassten "neu festgestellten Sanktionen" von 777.479 im Jahr 2007 auf 735.342 im Jahr 2009 gesunken. Seitdem stieg die Zahl der statistisch erfassten "neu festgestellten Sanktionen" scheinbar unaufhaltsam: auf 829.375 im Jahr 2010, auf 912.185 im Jahr 2011 und auf 1.017.487 in den 12 Monaten von August 2011 bis Juli 2012. (Datenstand: 12. November 2012) Warnung: Die Zahl der "neu festgestellten Sanktionen" gibt keinen Hinweis auf die Zahl der von den Sanktionen betroffenen Menschen.
Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnete "Sanktionenquote", das Verhältnis der im Verlauf von 12 Monaten "neu festgestellten Sanktionen" (Fälle) zu den in den entsprechenden 12 Monaten durchschnittlich registrierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Bestand), stieg im Bundesdurchschnitt von 15,0 Prozent (2009) auf 22,7 Prozent (August 2011 bis Juli 2012). In den einzelnen Ländern reicht die Sanktionenquote im Zeitraum August 2011 bis Juli 2012 von 17,4 Prozent Bremen (Land) bis 30,6 Prozent in Berlin, in den Großstädten (incl. Region Hannover) von 13,7 Prozent in München bis 33,0 Prozent in Leipzig.

In allen drei ostdeutschen Großstädten - Berlin, Dresden und Leipzig - liegt die Sanktionenquote inzwischen (August 2011 bis Juli 2012) über 30 Prozent. (Entwicklung hier). Ob Bundesministerin Ursula von der Leyen ihr im oben zitierten BILD-Interview formuliertes Ziel mit dem Überschreiten von einer Million neu festgestellter Sanktionen innerhalb von 12 Monaten als erreicht ansieht, ist bisher unbekannt. Es ist zu befürchten, dass die Bundesministerin bei vielen Jobcentern noch einen erheblichen Spielraum nach oben sieht. 

Quelle  gegen Hartz IV 


„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat Deutschland  verboten.“

Bertolt Brecht