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Samstag, 22. Juni 2013

Bundesverfassungsgericht verlangt Auskunft zum Fall Gustl Mollath

Bundesverfassungsgericht verlangt Auskunft zum Fall Mollath

München Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme zur umstrittenen Psychiatrie-Einweisung des Gustl Mollath gebeten.

 
Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag der Nachrichtenagentur dpa einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Auch die Bundesanwaltschaft wurde dem Bericht zufolge zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden haben bis zum 23. Juli Zeit, sich zu äußern. Ein Anwalt hatte im Januar 2012 Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths eingereicht und seine Beschwerde vor kurzem erweitert.
Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. Der heute 56-jährige  Gustl Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.

Quelle (dpa)