Ohne abgeschlossene Berufsaußbildung ins Verteidigungsministerium Ursula von der Leyen

Sonntag, 23. Juni 2013

Vorgaben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sanktionen im Jobcenter werden Jobcenter Mitarbeiter vorgeschrieben.

Sanktionen im Jobcenter Leipzig - Das Lebensnotwendige einfach kürzen

Leipzig: Jobcenter | Das Lebensnotwendige einfach kürzen: Über 500.000 Jobcenter-Kunden wurden 2012 in Deutschland "sanktioniert". Die Gesamtzahl der Sanktionen stieg erstmals über 1 Million.
In einem lesenswerten Artikel vom 29.05.2013 geht Ralf Julke der Frage nach den möglichen Ursachen der „Hammerattacke“ nach. Dabei ist die massive Steigerung der Sanktionsstatistik des Jobcenter Leipzig unübersehbar. Julke greift auf solide Quellen zurück und zitiert Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), der sich seit Jahren mit der Auswertung der Arbeitmarktzahlen beschäftigt. Schröder schreibt aber nicht nur dpa-Meldungen ab, sondern widerlegt glaubhaft die offiziellen Veröffentlichungen.
www.biaj.de


http://www.l-iz.de/Politik/Kassensturz/2013/05/500000-Sanktionen-beim-Jobcenter-48595.html



Sanktionen bleiben in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit

Jede einzelne Sanktion stellt bereits eine Unterdeckung des soziokulturellen Existenzminimums dar. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Az. 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 und Az. 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 4) vom 18.07.2012 gilt „das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als garantiert. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.“ 

 http://biaj.de/images/stories/2013-05-27_hartz-sanktionen-betroffene-eLb-2012.pdf


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Die Bundesregierung Arbeitministerium ignoriert die Konsequenzen aus diesen Entscheidungen bisher in beispielloser Arroganz. Dabei darf als sicher gelten, dass das BverfG die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis feststellen wird, sobald das Thema endlich zur Entscheidung ansteht.

Auch in seiner Entscheidung vom 18.07.2012, Az.: 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung eine scharfe Rüge erteilt und auch Asylbewerbern endlich ein Existenzminimum zugesprochen. Mit sofortiger Wirkung ist das Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch zugrunde zu legen, der Hartz IV-Regelsatz.

Dabei sieht das Asylbewerberleistungsgesetz keine Sanktionen und keine Gegenleistungen vor.

Der traurige Rekord bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher ist eine offene Missachtung der Menschenrechte.
lokalkompass.de
Chronisch Kranken,wie etwa bei Krebs, Nierenerkrankungen, Darmerkrankungen wurde der Mehrbedarf still heimlich weggenommen .

Die Grundbedürfnisse werden in schändlicher Art und Weise unter dem wirklichen Existenzminimum lebenden Menschen weiter sanktiuniert.

Von der Leyen hat in der Agenda 2010 Gesetze erlassen die schlimmer waren, als die Agenda 2010 selber.